Reparaturbestätigung & Nutzungsausfall – Geld und Rechte sichern

Ihr Fahrzeug wurde nach einem unverschuldeten Unfall erfolgreich repariert? Dann sollten Sie jetzt den nächsten Schritt gehen. Um von der gegnerischen Versicherung die Ihnen zustehende Nutzungsausfallentschädigung für die Tage in der Werkstatt zu erhalten (oder um eine fiktive Abrechnung sauber abzuschließen), verlangen Versicherer einen Nachweis. AbisZ Gutachten erstellt für Sie eine offizielle Reparaturbestätigung, damit Sie zu Ihrem Geld kommen.

Besonders bei der sogenannten fiktiven Abrechnung (wenn Sie sich das Geld auszahlen lassen und selbst reparieren) ist die Reparaturbestätigung essenziell. Sie beweist, dass der Schaden fachgerecht behoben wurde. Das verhindert, dass die Versicherung bei einem eventuellen Zweitunfall an derselben Stelle die Zahlung verweigert, und sichert zeitgleich Ihre Entschädigung für den Verzicht auf Ihr Fahrzeug während der Reparaturdauer.

  • Nachbesichtigung des Fahrzeugs: Überprüfung, ob alle im Ursprungsgutachten aufgeführten Mängel vollständig behoben wurden.
  • Qualitätsprüfung: Abgleich der durchgeführten Arbeiten mit den gängigen Herstellervorgaben.
  • Fristen-Dokumentation: Protokollierung des exakten Reparaturzeitraums zur exakten Berechnung des Nutzungsausfalls.
  • Zertifikatserstellung: Ausstellung der offiziellen Bestätigung zur sofortigen Einreichung bei der Versicherung.

Unser Ablauf

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1. Unverbindliche Anfrage

Melden Sie sich nach abgeschlossener Reparatur bei AbisZ Gutachten, um die Bestätigung in die Wege zu leiten.

2. Vor-Ort-Termin

Wir besichtigen das reparierte Fahrzeug kurzfristig, um die sach- und fachgerechte Instandsetzung zu überprüfen.

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3. Marktanalyse & Berechnung

Wir dokumentieren den Reparaturerfolg und gleichen die Ausfalltage zur Berechnung des Nutzungsausfalls ab.

4. Übergabe des Gutachtens

Sie erhalten die offizielle Reparaturbestätigung zur direkten Einreichung bei der gegnerischen Versicherung.

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Häufig gestellte Fragen

Sie dient als Nachweis gegenüber der Versicherung, dass Ihr Fahrzeug fachgerecht repariert wurde. Damit fordern Sie die Nutzungsausfallentschädigung ein und sichern sich gegen spätere Probleme bei Folgeunfällen ab.

Bei einer fiktiven Abrechnung lassen Sie sich die Reparaturkosten laut Gutachten netto auszahlen, ohne eine Werkstattrechnung vorzulegen. Hier ist die Reparaturbestätigung besonders wichtig, um den Reparaturerfolg zu beweisen.

Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugmodell und der Fahrzeugklasse und wird pro Tag berechnet, an dem Ihnen das Fahrzeug unfallbedingt nicht zur Verfügung stand.

Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten für die Reparaturbestätigung zum Schadenersatz und werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen.