Kurzgutachten & Kostenvoranschlag – Schnelle Hilfe bei kleineren Schäden

Ein kleiner Parkrempler oder ein minimaler Kratzer am Fahrzeug? Bei sogenannten Bagatellschäden (Schadenshöhe unter ca. 750 bis 1.000 Euro) übernimmt die gegnerische Versicherung in der Regel kein vollumfängliches Schadensgutachten. Dennoch sollten Sie nicht auf Ihr Recht verzichten. AbisZ Gutachten erstellt für Sie ein präzises Kurzgutachten oder einen detaillierten Kostenvoranschlag, damit Sie den Schaden schnell, unkompliziert und rechtssicher abrechnen können.

Ein Kfz-Gutachter in einer blauen Arbeitsjacke kniet in einer Autowerkstatt neben einem dunkelblauen VW Golf VII. Er trägt Handschuhe und zeigt auf einen Schaden am vorderen Stoßfänger und Scheinwerfer. In seiner rechten Hand hält er eine Spiegelreflexkame

Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt ist oft nicht ausreichend, da er keine Beweissicherung (wie Lichtbilder) enthält und für Versicherungen nicht bindend ist. Ein Kurzgutachten von AbisZ Gutachten schließt diese Lücke: Es ist kostengünstig, kalkuliert die Reparaturkosten exakt und dient gleichzeitig als anerkannter Nachweis über den tatsächlichen Schadensumfang, ohne das Budget der Geringfügigkeit zu sprengen.

Ein Kfz-Gutachter in einer blauen Arbeitsjacke kniet auf einer Asphaltstraße neben einem dunkelroten BMW F30. Er trägt Handschuhe und zeigt mit dem Finger auf einen Lackschaden und Kratzer am vorderen rechten Stoßfänger. In seiner rechten Hand hält er eine
  • Visuelle Schadenaufnahme: Kurze, fachgerechte Untersuchung des Fahrzeugs und digitale Fotodokumentation.
  • Kalkulation der Reparaturkosten: Exakte Ermittlung der voraussichtlichen Werkstattkosten nach Herstellervorgaben.
  • Bestimmung der Schadensart: Offizielle Bestätigung, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt.
  • Erstellung des Dokuments: Schnelle Bereitstellung der Unterlagen zur direkten Weiterleitung an die Versicherung.

Unser Ablauf

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1. Unverbindliche Anfrage

Senden Sie uns eine Anfrage bei einem kleineren Schaden. Wir klären sofort, ob ein Kurzgutachten ausreicht.

2. Vor-Ort-Termin

Wir werfen einen schnellen, fachmännischen Blick auf das Fahrzeug und erstellen die notwendigen Beweisbilder.

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3. Marktanalyse & Berechnung

Die Reparaturkosten werden digital nach Herstellervorgaben exakt kalkuliert.

4. Übergabe des Gutachtens

Sie erhalten den kalkulierten Kostenvoranschlag inklusive Kurzdokumentation zur unkomplizierten Abrechnung.

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Häufig gestellte Fragen

Ein Schaden gilt allgemein als Bagatellschaden, wenn die Reparaturkosten unter der Grenze von ca. 750 € bis 1.000 € liegen.

Ein Werkstatt-Kostenvoranschlag hat keine integrierte Beweissicherung (Fotos) und hat vor Versicherungen eine geringere rechtliche Bindungskraft als ein Gutachten.

Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten für ein Kurzgutachten bei Bagatellschäden in der Regel von der gegnerischen Versicherung getragen.

Dank unseres optimierten Verfahrens liegt Ihnen das Kurzgutachten meist schon innerhalb von 24 Stunden vor.